AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen BB-Beschichtungssysteme GmbH (im folgenden BBB genannt)

a) Grundlage für dieses Anbot bilden Vertragsbestimmungen für Bauleistungen gemäß ÖNORM B 2110, Ausgabe 2009. Diese sind im Auftragsfalle Vertragsbestandteil, sofern entsprechende Punkte nachstehend nicht gesondert angeführt werden.
b) Die angebotenen Einheitspreise dieses Anbotes sind Nettopreise, der gesetzliche Mehrwertsteuersatz ist hinzuzurechnen.
c) Ist der Auftraggeber selbst Bauleister geht die Umsatzsteuerschuld gemäß § 19, Abs. 1a UStG 1994 auf den Leistungsempfänger über. Der Auftraggeber ist gesetzlich verpflichtet dies dem Auftragnehmer mitzuteilen und seine UID-Nummer bekanntzugeben.
d) Preisbasis dieses Anbotes ist das angeführte Anbotsdatum.
e) Die Gültigkeit (Anbotsfrist) des Anbotes beträgt zwei Monate ab Anbotsdatum.
f) Arbeiten außerhalb der gesetzlichen Arbeitszeiten sind gesondert zu vereinbaren.
g) Nicht dem LV entsprechend gewünschte Mehrstärken und Änderungen werden nach tatsächlichem Aufwand (Regien) verrechnet.

Haftung / Gewährleistung:

a) Die Beschichtung kann nur dem Verlauf des IST – Bestandes folgend aufgebracht werden. Die Prüfpflicht des Auftragnehmers über die Ebenheit des IST - Bestandes entfällt gemäß ÖNORM.
b) Der konstruktive Aufbau des Untergrundes muss unter Berücksichtigung bauphysikalischer Erfordernisse für die vorgesehene Nutzung und den zur Ausführung kommenden Leistungen geeignet sein.
c) Die mechanische Beanspruchbarkeit der Beschichtung liegt je nach Temperatur zwischen 24 und 72 Stunden. Die chemische Belastbarkeit ist allerdings erst nach 7 Tagen gegeben (Bodenwäsche, ect.).
d) BBB haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Schäden sowie Personenschäden. Dies gilt nicht für die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Die Haftung für Folgeschäden, Vermögensschäden oder Drittschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist ab Gefahrenübergang beträgt 1 Jahr. Bei nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, fehlender Wartung oder Verstoß gegen gesetzliche oder behördliche Auflagen ist die Haftung ausgeschlossen.
e) Die Gewährleistung für eventuell auftretende Kratzer, Mikrorisse, etc. wird grundsätzlich ausgeschlossen. Der Industrieboden ist wie ein Holzboden (Parket, o.ä.) pfleglichst zu behandeln. Mit Verkratzungen der Oberfläche durch z.B. Hartschmutzreste im Schuhwerk, Stuhlrollen etc. oder verändertem Erscheinungsbild der Oberfläche bei andauernder sonstiger Verschmutzung (Nahrungsmittel, Getränke, usw.) ist zu rechnen. Unsere Pflegeanleitung ist unbedingt zu beachten
f) Dauerelastische Versiegelungsfugen sind Wartungsfugen und unterliegen daher nicht der Gewährleistung.
Schadenersatz:
a) Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen 1 Monat ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
Vertragsrücktritt:

a) Vertragsrücktritt:
Aus wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 30 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall können wir den Kunden verpflichten, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 30% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.
Leistung:
a) Geringfügige Leistungsänderungen:
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (zB bei Maßen, Farben, Struktur, etc.).

Datenschutz:
a) Datenschutz, Adressenänderung und
Urheberrecht:
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Vertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.
Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
b) Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Sämtliche hier angeführte Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.
c) Unser Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.
d) BBB ist berechtigt, ohne Zustimmung des Kunden, alle Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis mit schuldbefreiender Wirkung an andere Unternehmen zu übertragen. Sofern nicht anders ausdrücklich vereinbart, ist BBB weiters berechtigt zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen Subunternehmer einzusetzen.
e) Die jeweils aktuelle Version unserer vollständigen Datenscutzerklärung finden Sie jederzeit auf unserer Webseite https://bb-beschichtungssystem.at/.
Zurückbehaltung:
a) Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.

Aufrechnungsverbot:
a) Der Kunde ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen Forderungen der BBB aufzurechnen, ausgenommen wenn die Gegenforderungen ausdrücklich durch BBB anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurden.

Allgemeines:
a) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam wenn sie schriftlich vereinbart werden.
b) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, hat dies nicht die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit der gesamten AGB zur Folge. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung ist durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der betroffenen Bestimmung am nächsten kommt.
c) Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Gerichtsstand: Wien.
d) Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
Abrechnungs- und Zahlungsmodalitäten

a) Der Käufer/Werkbesteller verpflichtet sich, falls nicht anders vereinbart, zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises/Werklohns bereits bei Vertragsabschluss. Die Zahlung ist nur dann als rechtzeitig erfolgt anzusehen, wenn der Betrag am Fälligkeitstag eingelangt bzw. unserem Konto gutgeschrieben wurde.
Wenn der Käufer/Werkbesteller auch nur eine Teilzahlung nicht innerhalb der für einen Skontoabzug vereinbarten Zahlungsfrist erbringt, verliert er seinen Skontoanspruch nicht nur hinsichtlich dieser Teilzahlung, sondern auch hinsichtlich aller bereits geleisteten oder erst später zu erbringenden Zahlungen. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Unser Unternehmen ist berechtigt im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden, ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen.
b) Sollten bauseits bedingte Stehzeiten entstehen, werden diese nach den gültigen Regiesätzen verrechnet.
c) Nicht durch uns verursachte zusätzliche An- und Abreisen werden pro Transport der Maschinen und der Monteure dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
d) Derzeit geltender Regiestundensatz p. Stunde € 50,00 excl. MwSt.
e) Die Abrechnung erfolgt ausschließlich nach Naturmaß, wobei etwaige Einbauten wie Säulen, Gruben etc. nicht berücksichtigt werden, d.h. die Abrechnung erfolgt hohl für voll.
f) Teilrechnungslegung ist jederzeit möglich.
g) Der Haftrücklass von 3% der Rechnungssumme wird ausnahmslos in Form eines Bankgarantiebriefes erbracht. Bei Rechnungsbeträgen unter € 21.800,00 entfällt der Haftrücklass.

Mahn- und Inkassospesen

a) Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 20,00 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 10,90 zu bezahlen.

Bauseitige, für uns kostenlose Leistungen

a) Etwaige behördliche Genehmigungen für Sam -, Sonn -, Nacht- und Feiertagsarbeiten sowie Ladezonen udgl.
b) Baukörpertemperatur +10°C. Baustellenbezogene Luftfeuchtigkeitsmessung nicht über 85%. Restfeuchte im Beton maximal 4%.
c) Erforderlicher Haftzugswert 1,5 N/mm². Sollte dieser Wert nicht erreicht werden, sind geeignete Maßnahmen zu setzen, welche nicht in unseren Einheitspreisen enthalten sind.
d) Dem Gewerk entsprechend ausreichend Beleuchtung.
e) Die zu beschichtenden Flächen müssen gereinigt und frei von jederlei Gegenständen aller Art übergeben werden.
f) Optimale Zufahrt und Abstellmöglichkeiten für unsere Montagebusse sowie Einbringmöglichkeiten für schweres Gerät, Materialien usw. (Kran- oder Hubvorrichtung usw.). Geeignete Lager- und Mischflächen müssen vorhanden sein.
g) Behältnisse für angefallenen Abtrag (Bauschutt, Schleifstaub, Abtrag v. Kugelstrahlen, Leergebinde usw.) Bauseits bereitgestellt oder auf Bestellung von uns kostenpflichtig entsorgt.
h) Bodenbelagsarbeiten die von uns durchgeführt werden erlauben keine anderen Professionisten zur gleichen Zeit und erfordern genaue terminliche Absprache.
i) Bereitstellung Stromanschluss: 220/380 V 16/32/64 Ampere, Eurokupplung 5-polig, bei freier Entnahme und maximale Reichweite 50 Meter.

BB-Beschichtungssysteme GmbH


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